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Alterskontrolle im Onlinehandel: Was gilt?
Eine Übersicht über die wichtigsten Regeln für Produkte mit Altersgrenze – mit Links zu den offiziellen Quellen.
Vereinfachte Zusammenfassung, keine Rechtsberatung; Stand Oktober 2026. Massgebend sind die verlinkten Rechtstexte und Behördenangaben.
Tabak, E-Zigaretten & Nikotinprodukte
- Seit dem 1. Oktober 2024 gilt mit dem Tabakproduktegesetz schweizweit ein Abgabealter von 18 Jahren – für Tabakprodukte, E-Zigaretten mit und ohne Nikotin sowie erhitzte Tabakprodukte.
- Das Abgabeverbot gilt auch online. Anbieter müssen mit geeigneten Massnahmen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht von Minderjährigen gekauft werden können (Art. 23 Abs. 3 TabPG).
- Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) genügt ein Klick «Ich bestätige, dass ich 18 Jahre alt bin» nicht. Das System zur Alterskontrolle können Anbieter frei wählen.
- Die maximal mögliche Busse beträgt laut Gesetz CHF 40'000 (Art. 45 TabPG).
- Entwurf: Die revidierte Tabakprodukteverordnung (Vernehmlassung 2025) sieht eine Alterskontrolle im Internet vor dem Verkaufsabschluss vor und nennt die E-ID ausdrücklich als Nachweis der Volljährigkeit. Das Inkrafttreten ist noch offen.
- Online-Testkäufe sind heute nicht möglich; laut BAG wird geprüft, ob sie mit der E-ID realisiert werden können.
Quellen
Wein, Bier & Spirituosen
- Bier und Wein dürfen nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden (Lebensmittelgesetz), Spirituosen nicht an unter 18-Jährige (Alkoholgesetz). Kantone dürfen strengere Regeln anwenden.
- Betriebe, die Alkohol online abgeben, müssen ein wirksames System für die Alterskontrolle haben und sicherstellen, dass es funktioniert (BLV, gestützt auf Art. 14 und 26 LMG sowie Art. 42 und 44 LGV).
- Als nicht genügend gelten: Checkbox «über 18 Jahre», Angabe des Geburtsdatums, Annahme der Volljährigkeit wegen Kreditkartenzahlung, Vermerk in den AGB.
- Als genügend gelten u.a. die Verifizierung mithilfe eines von Dritten angebotenen Altersprüfungssystems, die Kopie eines amtlichen Ausweises oder die Kontrolle bei Lieferung bzw. Abholung.
- Laut BLV wurde bei Online-Shop-Testkäufen das Alter in weniger als 10 % der Fälle mit der Kopie eines Ausweises oder einer digitalen Identität überprüft (Alkoholtestkäufe, veröffentlicht vom BAG).
Quellen
Filme & Videospiele
- Das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) ist am 1. Januar 2025 teilweise in Kraft getreten.
- Es sieht eine schweizweit einheitliche Alterskennzeichnung und Alterskontrolle für Filme und Videospiele vor. Welche Anbieter im Einzelnen wie kontrollieren müssen, regeln das Gesetz und die Jugendschutzregelungen der Branche.
- Die Branchenorganisationen haben zwei Jahre Zeit, eigene Jugendschutzregelungen zu erarbeiten.
- Wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann mit bis zu CHF 40'000 gebüsst werden (gemäss Beobachter).
Quellen
So erfüllen Sie die Anforderungen
Verixa prüft das Alter mit der staatlichen E-ID – als Altersprüfungssystem eines Drittanbieters, in Sekunden und ohne Ausweiskopien oder Personendaten zu speichern.